Wo Tina Turner draufsteht, muss nicht Tina Turner drinstecken. Das hat der Bundesgerichtshof im Streit um eine Doppelgängerin entschieden - mehr als 35 Jahre nach Turners Hit „What you get is what you see“. Doch das Urteil hat seine Grenzen. Den Auslöser für den Rechtsstreit zeigen wir im Video.