Robin Gibb: Löst Töchterchen Snow Evelyn Robin (3) einen Erbkrieg aus?

Snow Evelyn Robin Juliet ist die uneheliche Tochter von Robin Gibb
Robin Gibbs uneheliche Tochter Snow Evelyn Robin Juliet hat bereits fünf Millionen Euro von ihm bekommen © INS News Agency Ltd. / Rex Featu

Familie ist in heller Aufregung

Für die Familie von Robin Gibb geht es um ein Vermögen von rund 175 Millionen Euro! Denn das ist die Summe, die der Sänger nach seinem Tod am 20. Mai 2012 hinterlassen hat. Eigentlich würde das Geld unter seiner Ehefrau und seinen drei Kindern aufgeteilt - wäre da nicht Gibbs fast vierjährige uneheliche Tochter Snow Evelyn Robin Juliet. Der Sänger zeugte das Mädchen mit seiner Haushälterin und die könnte jetzt einen bösen Erbstreit auslösen!

Noch zu Lebzeiten vermachte der Sänger der kleinen Snow umgerechnet fünf Millionen Euro, um für ihr Wohlergehen zu sorgen. Außerdem soll er dem Mädchen und seiner Mutter ein Haus gekauft haben, das nicht weit entfernt von seinem eigenen Wohnsitz lag und ihr einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 3.200 Euro gezahlt haben.

Für Gibbs Ehefrau Dwina Murphy Gibb ist die Tatsache, dass ihr Ehemann ihr fremd gegangen ist und sogar ein Kind gezeugt hat wohl eigentlich Schmach genug, nun müssen sie und Gibbs Kinder Spencer (40), Melissa (38) und Robin-John (29) um ihr Erbe bangen.

"Claire wollte ihr Leben mit Robin verbringen. Sie wollte ihn nicht mit Dwina teilen, aber ihr blieb keine Wahl. Robert und Dwina hätten sich nie getrennt, weil sie sich zu sehr liebten", verrät ein Freund der Familie Gibb dem britischen ‘Mirror’. "Snow Robin ist ein Kind von Gibb und soll so behandelt werden wie seine anderen Kinder. Es geht dabei nicht ums Geld, aber es ist normal, dass das an den Nerven von Dwina und der Familie zerrt. Die Beziehung zwischen beiden Seiten ist sehr angespannt. Es könnte chaotisch und peinlich werden."

Claire Yang soll jetzt Klage erhoben haben, damit ihre kleine Tochter im selben Maße am Erbe von Robin Gibb beteiligt wird, wie die drei weiteren Kinder des Sängers. Mit spätestens 16 Jahren könnte die unehliche Tochter ohnehin ihren Teil des Vermögens einklagen. Hoffen wir, dass nun keine schmutzige Schlammschlacht beginnt.

(Foto: Rex Features)

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