Sie weigerte sich in Deutschland auszusagen
Das Landgericht Mannheim, wo der Prozess wegen des Vergewaltigungs-Vorwurfs läuft, habe nun zu entscheiden, ob sich die Aussagen für Kachelmann belastend oder entlastend auswirkten. Staatsanwalt Marcel Strassburger aus Zürich stellte die Fragen. Die deutschen Juristen durften die Frau nicht direkt befragen, sondern mussten ihre Anliegen zuvor schriftlich einreichen. Der Staatsanwalt entschied auch darüber, ob eine Frage zulässig war oder nicht.
Staatsanwalt Strassburger habe seine Aufgabe souverän und sachgerecht erfüllt, sagte Landmann. Die Befragung sei in einer „ruhigen Atmosphäre“ geführt worden. Diskussionen habe es wegen einiger formeller Punkte gegeben. Gerügt worden sei unter anderem, dass einige Medien Details zur Schweizer Zeugin publik gemacht hätten.
Die Befragung begann am Vormittag und zog sich bis in den späten Nachmittag hin. Kachelmann steht seit September wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht. Der 52-Jährige bestreitet die Vorwürfe.
(Bildquelle: dpa)