Johann Lafer: Klage von Ex-Haushälterin Lydia Dienz wurde abgewiesen

Johann Lafer: Haushälterin klagt
Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach hat die Klagen einer ehemaligen Haushälterin gegen Johann Lafer abgewiesen. © imago/Future Image, imago stock&people

Johann Lafer: Klage von Ex-Haushälterin abgewiesen

Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach hat die Klage einer ehemaligen Haushälterin gegen Johann Lafer abgewiesen. Lydia Dienz hatte dem Fernsehkoch vorgeworfen, zu wenig Sozialabgaben für ihre Arbeit im Privathaus Lafers gezahlt zu haben. Doch das Arbeitsgericht Bad Kreuznach wies die Klage ab. Die Entscheidung betreffe sowohl die Zahlungsklage als auch die Kündigungsschutzklage der Frau, teilte die Richterin mit.

Alle finanziellen Ansprüche der Klägerin seien erfüllt worden. Zudem habe der Beklagte das Arbeitsverhältnis schriftlich beendet. "Wie erwartet wurde die Klage abgewiesen, womit wir von Anfang an gerechnet haben, da die Ansprüche unberechtigt sind", sagte Lafers Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - und es betrifft auch nur ein Urteil bezogen auf das Arbeitsrecht. "Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Herrn Lafer und Frau Dienz sozialversicherungsrechtlich nicht korrekt war", sagte Gerichtssprecherin Dorothee Feldmeyer. Dies zu bewerten, sei jetzt allerdings die Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

Eine gütliche Einigung zwischen Lafer und seiner ehemaligen Haushälterin scheiterte damals, weswegen das Gericht entscheiden musste. Obwohl die Anwälte bisher alle Vorwürfe von dem 56-Jährigen wiesen, erhielt seine ehemalige Haushälterin eine ominöse Einzahlung von 8.000 Euro auf ihr Konto. "Ich weiß nicht für was das ist", äußerte sich Dienz im Interview mit RTL.

Lydia Dienz war seit November 2011 Haushälterin im Privathaus von TV-Koch Johann Lafer. Sie erhob Klage, weil ihr Arbeitsverhältnis angeblich von Lafer gesplittet worden sein soll: Zu einem Teil soll ihre Tätigkeit über die Kochschule mit 500 Euro vergütet worden sein, und zum anderen über ein Restaurant als geringfügige Beschäftigung. Damit hätte Lydia Dienz offiziell zwei Jobs gehabt. Durch den Mini-Job soll Lafer dann weniger Abgaben für Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlt haben.

Bildquelle: Imago

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