Er fordert Schadenersatz von ihr
Kachelmann muss nun beweisen, dass Claudia D. gelogen hat, dass sie ihn falsch beschuldigt hat, dass er unschuldig ist. Das dürfte wohl der wahre Zweck dieser Klage sein: Die gerichtliche Feststellung seiner Unschuld. Denn das Landgericht Mannheim hat ihn im Mai 2011 zwar freigesprochen, aber nur, weil die Richter nicht von seiner Schuld überzeugt waren.
Das Kunststück, das Kachelmann gelingen müsste, wäre also: Die Zivilrichter in Frankfurt in einer Frage zu überzeugen, in der sich ihre Kollegen in Mannheim auch nach 44 Verhandlungstagen nicht festlegen wollten.
Sollten die Richter gehofft haben, die Sache - wie häufig in Zivilverfahren - mit gutem Zureden und einem Vergleich schnell vom Tisch zu bekommen, wurden sie jedenfalls erstmal enttäuscht: Die sogenannte Güteverhandlung blieb ohne Einigung.
Nun muss das Gericht einen neuen Verhandlungstermin ansetzen. Sollten sich die Parteien nicht doch noch irgendwie einigen, würden dann wohl Kachelmann und Claudia D. vernommen werden. Wenn das nicht reicht, müssen neue Beweise vorgelegt werden über das, was in der Nacht vom 8. auf den 9. November 2010 geschah, und was bislang wohl immer noch nur zwei Menschen wirklich wissen.
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