Jackson-Fall: Urteil ist fix
Der Tod von Michael Jackson ist nach einer Gerichtsentscheidung nicht dem Konzertveranstalter AEG Live anzulasten. Die Geschworenen bestätigten nach einem fünfmonatigem Zivilprozess in Los Angeles zwar, dass AEG den Arzt Conrad Murray für Jackson angeheuert habe. Dabei habe der größte Konzertveranstalter der USA aber keine Aufsichtspflicht verletzt.
Die Hinterbliebenen hatten eine Milliardensumme gefordert. Nun muss AEG nicht zahlen.