Unbezahlte Mietrückstände
Haftbefehl gegen Jette Joop: Jetzt eskaliert das Geld-Chaos!

Haftbefehl wegen Mietschulden
Gegen Jette Joop (52), die älteste Tochter vom berühmtem Modedesigner Wolfgang Joop (75), soll aufgrund von Mietschulden ein Haftbefehl vom Amtsgericht Hamburg erteilt worden sein.
Ins Gefängnis wegen 3.000 Euro?
Im vergangenen Jahr mietete die Designerin Jette Joop eine Berliner Altbau-Wohnung an, bei der sie die Kaution und die Miete nicht gezahlt haben soll und relativ schnell wieder ausgezogen ist. Daraus sollen Mietrückstände von etwa 13.000 Euro entstanden sein. Der ehemalige Vermieter verklagte Jette Joop und der Mietstreit landete vor Gericht. Weil das Verfahren mit einem Prozessvergleich beendet wurde, sollte Jette dem Gläubiger etwa 3.000 Euro zurückzahlen.
Geld-Chaos trotz Vermögen
Jette arbeitet als erfolgreiche Schmuck- und Modedesignerin – wieso lässt sie ein solches Chaos trotz vorhandenen Vermögens zu? Joops Anwälte behaupten gegenüber der „BILD“-Zeitung, die Zahlung der offenen 3.000 Euro wären bereits angewiesen, da die Zahlung unverzüglich erfolgen sollte. Der Anwalt des Gläubigers hingegen, Markus Roscher-Meinel (57), teilte der „BILD“ mit, das Geld sei noch nicht eingegangen. Aufgrund der nicht beglichenen Zahlung liegt nun ein Haftbefehl vor.

Gegen Jette Joop soll ein Haftbefehl vorliegen
Erzwingungshaftbefehl gegen Jette Joop
Das Gerichtsverfahren aus Mietschulden soll nicht das einzige Problem der Designerin sein. Erst vor Kurzem sei sie der Aufforderung des Amtsgerichts, eine Vermögensauskunft vorzulegen, in der Grundstücke, Wertgegenstände und Bankguthaben enthalten sind, nicht nachgekommen. In Berlin und Hamburg sollen auch aktuelle Gerichtsverfahren gegen die Tochter der Mode-Ikone laufen – es geht um Forderungen im fünfstelligen Bereich. Der erlassene „Erzwingungshaftbefehl“ kann den Schuldner dazu zwingen, eine Vermögensauskunft vorzulegen. Somit hat der Haftbefehl gegen Jette Joop keine Bestrafungsfunktion, sondern soll lediglich zur Begleichung der Forderung nötigen. Sobald die Vermögensauskunft vorliegt, ist auch der Haftbefehl hinfällig.