Gericht verpasst Thomas Anders einen Maulkorb

Sänger muss bestimmte Kritik an Nora aus seiner Autobiografie streichen
Der frühere Modern-Talking-Sänger Thomas Anders muss bestimmte Kritik an seiner Exfrau Nora künftig unterlassen. Das Landgericht Koblenz verbot dem Musiker einige Aussagen aus seiner Autobiografie ‚100 Prozent Anders‘. Wenn er die Äußerungen dennoch wiederholt, droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro. In dem Buch wirft Anders seiner Exfrau unter anderem Verschwendungssucht vor.
Mit dem Urteil gaben die Richter einem Antrag auf einstweilige Verfügung seiner früheren Ehefrau statt. „Wir sind von einigen Ausnahmen abgesehen der Auffassung, dass der Anspruch auf Unterlassung begründet ist“, sagte Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen. Zu den Ausnahmen gehören Aussagen über die Eifersucht von Nora Balling. Diese sei in den Medien bereits ausführlich thematisiert worden.

„Die Entscheidung ist wirksam, aber noch nicht rechtskräftig“, erklärte die stellvertretende Medienreferentin des Landgerichts, Ingrid Metzger. Die Gegenseite könne Einspruch einlegen. Falls Anders gegen das Urteil verstößt, müsste dies gegebenenfalls in einem weiteren Prozess festgestellt werden.
Während die 47-Jährige, die 14 Jahre mit Thomas Anders verheiratet war, zu der Verhandlung erschien, fehlte der Sänger. Dabei hatte das Gericht das Erscheinen beider Beteiligten angeordnet. Anders hatte nach Angaben des Gerichts über seinen Anwalt schriftlich mitteilen lassen, dass er nicht erscheinen könne. Anders‘ Anwalt stellte zudem einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Kammermitglieder und rügte, dass die Verhandlung öffentlich abgehalten wurde.
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