Eva Herman scheitert endgültig

Die frühere 'Tagesschau'-Sprecherin Eva Herman (54) ist im Streit um ihre Äußerungen zur Familienpolitik der NS-Zeit endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Az.: 1 BvR 2720/11). Hermann war gegen einen 2007 im 'Hamburger Abendblatt' gedruckten Artikel vorgegangen. Sie sah sich darin falsch wiedergegeben und in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Die Zeitung hatte geschrieben, Herman habe während einer Buchvorstellung die "Wertschätzung der Mutter" im Dritten Reich als "sehr gut" dargestellt. Die Moderatorin hatte sich durch alle Instanzen geklagt und war zuletzt im Juni vergangenen Jahres vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.

Ihre Beschwerde dagegen hatte vor den obersten Richtern in Karlsruhe nun keinen Erfolg. Die angegriffene BGH-Entscheidung verletze die Grundrechte Hermans nicht, entschieden die Richter. Dass der BGH die von der Buchautorin monierten Sätze im 'Hamburger Abendblatt' nicht für "ein Falschzitat hält, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden". Herman sei es nicht gelungen, sich unmissverständlich auszudrücken, daher müsse sie den Zeitungsbericht "als zum 'Meinungskampf' gehörig" hinnehmen.

Die Passage sei außerdem in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten. Schon am süffisanten Ton und der Überschrift des Artikels 'Eine Ansichtssache' sei für den Leser zu erkennen gewesen, dass es sich um eine "verkürzende und verschärfende Zusammenfassung der Buchvorstellung" handelt.

Hermans Äußerungen waren 2007 auf einer Pressekonferenz zu ihrem Buch 'Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen' gefallen.

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