Eurovision Song Contest: Das Regelwerk

Fünf Länder haben bereits im Vorfeld ihre Teilnahme im Finale gesichert. Die gesetzten Länder sind Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien. Diese Länder sind in der European Broadcasting Union (EBU) die größten Geldgeber.
Die weiteren 20 Teilnehmer für das Finale am 14. Mai werden in zwei Halbfinale ermittelt. Am 10. und am 12. Mai treten jeweils 19 Länder gegeneinander an – nur jeweils zehn bekommen das Ticket für das Finale. Die Startpositionen im Finale werden ausgelost.
Die fünf fürs Finale gesicherten Teilnehmerländer werden einem Halbfinale zugelost, bei dem sie mitstimmen dürfen.
Alle Teilnehmerländer, die in den Halbfinalen angetreten sind, sind auch für das Finale stimmberechtigt. Da die Übertragung der Punktevergabe bei 43 Ländern zu lange dauern würde, werden die Punkte eins bis sieben nicht live verlesen, sondern über eine Anzeigetafel eingeblendet. Die Punkte acht, zehn und zwölf werden dann live vergeben, wie schon in den vergangenen Jahren. Die Punkte neun und elf werden nicht vergeben.
Die Punkte setzten sich jeweils zur Hälfte aus der Wertung einer Landsjury und einer Publikumwertung zusammen.
Die Jury setzt sich aus fünf Experten der Musikbranche zusammen. Sie alle müssen die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes besitzen und dürfen keinerlei geschäftliche Beziehung zu den Kandidaten haben. Weder Jury noch Publikum dürfen für das eigene Land voten.
Sollte es zu seinem Punktegleichstand kommen, so siegt das Land, das die höhere Publikumswertung bekommen hat. Somit hat das Zuschauervotum als Vorrang.
Die Interpreten der jeweiligen Länder müssen mindestens 16 Jahre alt sein, müssen ihren Titel live jedoch mit der Musik vom Band vortragen und dürfen nicht länger als drei Minuten singen. Außerdem dürfen nur maximal sechs Personen auf der Bühne stehen.
(Bildquelle: Reuters)