Natascha Ochsenknecht nimmt Tochter in Schutz: "Wir müssen da jetzt durch"
Den Kopf im Nacken, die dicke Whiskey-Flasche am Munde angesetzt – ein Foto der aktuellen 'Bild'-Ausgabe zeigt die Teenagerin ausgelassen im Berliner Club 'Adagio'. Zwar soll Cheyenne angegeben haben, dass sie nie aus besagter Flasche getrunken habe, Mama Natascha Ochsenknecht ist natürlich trotzdem sauer. Verständlich, schließlich turnte ihre minderjährige Tochter nachts unbeachtet von Türstehern und Aufsichtspersonen durch die Disco. "Ich bin total geladen, nachdem was heute in der Zeitung stand. Ich bin einfach stinksauer", erzählt Natascha RTL. Denn gewusst hätte sie von dem kleinen Disco-Ausflug nichts: "Nach außen hin bin ich zwar flippig, aber eigentlich schon sehr konservativ." Natascha kontrolliere immer, wo sich ihre Tochter aufhalte und ob sie nach Alkohol oder Zigaretten rieche.
Die 14-Jährige habe sie am besagten Abend zu einem Geburtstag der Freundin gefahren. Danach sei die Gruppe ohne Nataschas Wissen weiter in einen Club gebraust, wo das prekäre Foto dann entstanden sein muss. Die 50-Jährige ist sich sicher, dass ihre Tochter an diesem Abend keinen Alkohol getrunken hat, habe nachts noch an ihr gerochen und nichts Verdächtiges feststellen können. Deswegen findet sie die Darstellung ihrer Tochter in der Zeitung "total überzogen".
Presse sei schon schlimm genug
Der Klassiker also: Ein Teenager, der am Wochenende woanders gelandet ist, als mit den Eltern verabredet war. Doch auch wenn Cheyenne keinen Alkohol zu sich genommen hat, wird ihr Verhalten trotzdem nicht ohne Konsequenzen bleiben. So habe die Teenagerin den geplanten Besuch bei ihrer Freundin in München absagen müssen und habe Stubenarrest. "Das reicht dann auch. Denn mit so 'nem Foto in der Zeitung zu stehen, ist schon schlimm genug. Es ist schlimm, es ist komplett daneben, aber da müssen wir jetzt halt durch", so Natascha Ochsenknecht.
Auch der Clubbetreiber muss wohl mit einer Strafe von bis zu 8.000 Euro rechnen. Denn im Gegensatz zu Cheyenne kann er seine verletzte Aufsichtspflicht nicht mit jugendlichem Leichtsinn entschuldigen.